Nachrüstpflicht iDFS
Einführung der 2. Generation des intelligenten Fahrtenschreibers (iDFS)
Bei grenzüberschreitendem Verkehr gilt folgende Nachrüstpflicht:
Digitale und analoge Tachographen: Ab 1. Januar 2025, iDFS 2. Generation Pflicht
Intelligenter Fahrtenschreiber der 1. Generation: Ab 1. September 2025, iDFS 2. Generation Pflicht
Alle Nutzfahrzeuge mit Gesamtgewicht von 2,5t bis 3,5t: Ab 1. Juli 2026, iDFS 2. Generation Pflicht
Hier gelangen Sie zur detaillierten Information der Nachrüstpflicht.
Vereinbaren Sie frühzeitig einen Termin mit unserem Werkstattleiter:
- Emmen Tel. 041 269 00 00
- Kägiswil Tel. 041 666 77 00